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Allgemeinverfügung für das Mitführen 
von Messern und Klingen aller Art auf 
und neben dem 210. Dingolfinger 
Kirchweihvolksfest (Dingolfinger Kirta)

Die Stadt Dingolfing hat für das 210. Dingolfinger Kirchweihvolksfest (Dingolfinger Kirta) eine Allgemeinverfügung für das Mitführen von Messern und Klingen aller Art erlassen. Demnach ist das Führen von Messern und Klingen aller Art in dem Bereich beginnend an der Dr.-Josef-Hastreiter-Straße – Rathauskreuzung über das gesamte Festgelände (Kirtawiese), Stadionstraße, Pestalozzistraße, Frankestraße, einschließlich der Circus-Wiese und dem Isar-Wald-Stadion untersagt. (siehe Lageplan im Anhang)

Einzelheiten, ein Lageplan der Verbotszone, Begründung und rechtliche Grundlagen können der Bekanntmachung an der Amtstafel im Rathaus, sowie dem untenstehenden Dokument entnommen werden.

 

gez.

Grassinger

1. Bürgermeister